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BAföG – Alles was du wissen musst

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
27.1.2020

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Unterstützung für die Finanzierung deines Studiums. Die Höhe deines persönlichen BAföG Satzes ist dabei abhängig von deinen Lebensumständen, generell zahlt man aber nur 50 % des erhaltenen Betrags zurück an den Staat. Warum man also BAföG beantragen sollte, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Was ist überhaupt BAföG?

Zuallererst sollten wir mal klären, was BAföG überhaupt ist und wozu es gut ist. BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, sodass jeder Studierende die finanzielle Basis für sein Studium hat. Es soll schließlich niemand auf Grund fehlender finanzieller Mittel an seiner Weiterbildung gehindert werden.

Was ist ein BAföG Antrag?

Mit einem BAföG Antrag kannst du Ausbildungsförderung beantragen und somit dein Studium teilfinanzieren. Der Antrag besteht aus mehreren Formblättern, die du mit persönlichen Angaben zu dir und deinen Eltern ausfüllen musst. Den fertigen Antrag reichst du dann dann beim BAföG Amt ein. Danach wird anhand deiner Angaben geprüft, ob du Anspruch auf BAföG hast und wenn ja, in welcher Höhe.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Für das Stellen des BAföG Antrags gibt es zwei Möglichkeiten: entweder du füllst alleine alle Formulare per Hand aus und reichst sie beim BAföG Amt ein oder du tust dies online. Füllst du alles allein aus und reichst die Formulare selbst ein, ist der BAföG Antrag ziemlich zeitaufwändig und komplex. Zusätzlich treten in 90% der Fälle Fehler beim Ausfüllen des Antrags auf.

Dagegen wollen wir natürlich was tun und daher kannst du über uns in nur wenigen Minuten deinen Anspruch auf BAföG prüfen! Du weißt danach auch sofort, wie viel Geld du erhalten kannst. Außerdem geht das Ganze 12x schneller, wenn du deinen BAföG Antrag direkt online über uns einreichst! Dafür beantwortest du einfach leichte verständliche Fragen und musst dich nicht durch komplizierte Formblätter quälen. Wir erstellen dann direkt deinen BAföG Antrag.

Somit sparst du dir viel Zeit und Mühen, denn die normalen Formulare des BAföG Antrags sind wie gesagt leider nicht so einfach zu verstehen. Allein sein und verzweifeln gehört dann schlichtweg der Vergangenheit an, denn wir stehen dir bei Fragen oder wenn du Hilfe brauchst immer zur Seite! 

Wie lange dauert es, einen BAföG Antrag zu stellen?

Wie gerade schon angedeutet, ist so ein BAföG Antrag auf die klassische Art und Weise ziemlich zeitaufwendig. Durchschnittlich brauchst du dafür ungefähr 6 Stunden Zeit, wobei die Richtigkeit der Angaben nicht garantiert ist. Machst du nämlich einen Fehler (was in 90% der Fälle eintritt), geht das ganze Prozedere von vorne los. Bei uns brauchst du glücklicherweise nur um die 30 Minuten, denn du musst nur ein paar Fragen online beantworten und wir kümmern uns um den Rest. Wir prüfen für dich den Antrag auf Fehler und reichen ihn dann beim richtigen BAföG Amt ein.

Was brauche ich, um einen BAföG Antrag zu stellen? Was muss dem Antrag beigelegt werden?

Der BAföG Antrag besteht aus sogenannten Formblättern, die ausgefüllt werden müssen. Es gibt insgesamt 10 Formulare, wobei allerdings im Normalfall und beim Erstantrag erst einmal nur 3  Formblätter relevant sind: Formblatt 1, Anlage 1 zu Formblatt 1 sowie Formblatt 3. Diese müssen beim Erstantrag in jedem Fall eingereicht werden. Sie beinhalten alle wichtigen Informationen von und zu dir, deinen Eltern und Geschwistern.

Bei einem Erstantrag ist Formblatt 1 der Hauptantrag und Formblatt 3 die Einkommenserklärung deiner Eltern und deines eingetragenen Lebenspartners bzw. deines Ehegatten. Zu Formblatt 1 gibt es noch die Anlage 1, in der dein schulischer und beruflicher Werdegang festgehalten ist. Solltest du ein Kind haben und studieren wollen, benötigst du noch Anlage 2 zu Formblatt 1. 

Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Formblätter, die vor allem bei Sonderfällen relevant werden, z.B. wenn du keinen Kontakt zu einem Elternteil hast oder sich das Einkommen eines Elternteils verringert hat! 

Für die meisten Angaben, die du machst, benötigst du zusätzlich dann noch Nachweise. Diese müssen auf jeden Fall auch immer bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie vom BAföG Amt bei der Prüfung akzeptiert werden.

Diese Nachweise sind zu Formblatt 1 zu erbringen:

  • Immatrikulationsbescheinigung mit Aufdruck „nach § 9 BAföG“
  • Kopie deines Personalausweises / Passes / des aktuellen Aufenthaltstitels
  • Kopie deines Mietvertrages / der Meldebescheinigung, sofern du nicht bei deinen Eltern wohnst
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe, sofern du selbst Beiträge zahlst (falls du nicht familienversichert bist)
  • Nachweis über dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, z. B. Waisenrentenbescheid,
  • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag, Stipendiumsbescheid, Riester-Renten-Bescheinigung nach § 92 Satz 1 Nummer 5 EStG
  • Nachweis über dein Vermögen / deine Schulden zum Tag der Antragstellung: z. B. Kontoauszug über Höhe des Giro-, Bank-, Spar-, Bauspar- und Prämiensparguthabens, Rückkaufswert Lebensversicherung,
  • Schätzung deines Kfz (falls vorhanden) und Kraftfahrzeugschein,
  • Weitere Nachweise, falls du innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor Antragstellung Vermögenswerte an andere Personen (z. B. Eltern) übertragen hast

Anlage 1 zu Formblatt 1

Hier wird dein schulischer und beruflicher Werdegang festgehalten. Dieses Formular benötigst du allerdings nur bei einem Erstantrag und nicht bei deinem Folgeantrag. Folgende Nachweise benötigst du hier:

  • Nachweise über den Abschluss deiner Berufsausbildung (Abschluss -/ Bachelorzeugnis) und die Zeiten der Erwerbstätigkeit oder der Ersatzzeiten (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit)
  • Sozialversicherungsnachweise, Nachweise über Berufsabschlüsse und Zivil- oder Wehrdienstbescheinigungen und andere Nachweise bei elternunabhängiger Förderung nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BAföG
  • Begründung bei Abbruch einer vorherigen förderungsfähigen Ausbildung oder bei einem Fachrichtungswechsel nach § 7 Abs. 3 BAföG
  • Begründung bei Überschreitung der Altersgrenze nach § 10 BAföG

Formblatt 1 Anlage 2

Sollest du ein Kind haben, benötigst du, wie bereits erwähnt, noch Anlage 2 des Formblatt 1. Als Nachweis benötigst du hier lediglich die Geburtsurkunde deines Kindes.

Formblatt 3

Dieses Formblatt betrifft deine Eltern bzw. deinen Lebenspartner und sind daher nicht von dir auszufüllen. Auch hier sind wieder einige Nachweise nötig:

  • Alle Seiten des Steuerbescheides sind notwendig mit allen Erläuterungen
  • Jahreslohnsteuerbescheinigung falls (noch) kein Steuerbescheid vorliegt, die vom Arbeitgeber am Ende des Jahres ausgestellt wird
  • Bescheide über Renten oder Krankengeld, wenn deine Eltern dies erhalten oder auch Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeitergeld, usw.
  • Gehaltsnachweise / Ausbildungsverträge

Weitere (spezielle) Formblätter bei Sonderfällen

Darüber hinaus gibt es noch weitere Formblätter, die in speziellen Fällen zum Einsatz kommen. Formblatt 6 ist nötig, wenn du ins Ausland gehen und Auslands BAföG beantragen möchtest. Das Formblatt 7 ist wichtig, falls sich das Einkommen deines Elternteils verringert hat, also einer deiner Elternteile zum Beispiel seinen Job verliert oder kein Kontakt mehr besteht. Formblatt 5 muss du nach dem 4ten Semester einreichen, um deine Leistungen nachweisen zu können und weiterhin die Förderung zu erhalten. 

Wo reiche ich meinen BAföG Antrag ein?

Wenn du alle Unterlagen beisammen hast, musst du den Antrag beim zuständigen BAföG Amt einreichen. Da es allerdings mehrere BAföG Ämter in Deutschland gibt, gilt es, das richtige Amt zu finden! Die Zuordnung erfolgt dabei über die Hochschule, wobei das jeweilige Amt oftmals beim Studierendenwerk (meist im Ort der Hochschule) zu finden ist.

Du kannst deinen Antrag mittlerweile bei den meisten BAföG Ämtern und Bundesländern auch online stellen. Allerdings ist auch hierbei große Vorsicht geboten, denn du musst nach wie vor alle dazugehörigen Formblätter allein ausfüllen und alle relevanten Nachweise hochladen. Das kann schnell sehr komplex und kompliziert werden und eine Überprüfung deiner Angaben findet leider nicht statt. 

Beantragst du Auslands BAföG, so gibt es allerdings noch einmal gesonderte BAföG Ämter die für deinen Antrag zuständig sind. Die Verteilung orientiert sich dabei aber an dem Land, in dem du dein Auslandsaufenthalt machen wirst und nicht an der Hochschule! 

Wie oft muss ich den BAföG Antrag einreichen?

Dein Antrag muss alle 12 Monate neu eingereicht werden. Bei einer erneuten Beantragung, zum Beispiel im 3. Semester, spricht man von einem Folgeantrag. Bei einem Folgeantrag müssen zwar nicht alle Nachweise und Formulare eingereicht werden, wie beim Erstantrag, aber dennoch muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Bei uns kannst du übrigens auch deinen Folgeantrag stellen! Dafür haben wir auch extra ein Vorteilspaket für dich erstellt: einmal bezahlen und sorgenfrei und easy den Folgeantrag durch uns einreichen lassen. Somit bist du nicht nur zeit- sondern auch kosteneffektiv.

Bis wann muss ich meinen BAföG Antrag spätestens einreichen?

Theoretisch kannst du deinen BAföG Antrag das ganze Jahr über einreichen. Die einzige Voraussetzung ist, dass du an einer Hochschule immatrikuliert bzw. angenommen bist. Damit du dein BAföG aber rechtzeitig zu Semesterbeginn erhältst, ist eine Frist zu beachten. Da die Bearbeitung deines Antrags einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, seinen Antrag möglichst früh einzureichen. 

Geht dein Antrag noch am letzten Tag eines Monats beim BAföG Amt ein, so erhältst du aber schließlich deine Auszahlung auch noch rückwirkend für diesen Monat! 

Sobald du immatrikuliert bist, kannst du deinen BAföG Antrag stellen!

Der Tag des genauen Fristendes variiert immer semesterweise. Beantragst du zum Beispiel im August die Förderung, fängst aber erst im Oktober an zu studieren, so bekommst du erst ab Oktober die Förderung. Beantragst du aber erst im November dein BAföG, hast aber schon im Oktober mit deinem Studium begonnen, so bekommst du die Förderung erst ab November und nicht mehr für Oktober. Man unterscheidet hier in zwei Fristen: die softe und die harte BAföG Frist.

Versäumst du die softe Frist, so bekommst du rückwirkend Geld ausgezahlt für das gesamte Semester, wenn du innerhalb der harten BAföG Frist deinen Antrag einreichst. Alles rund um die softe und harte BAföG Frist kannst du übrigens in diesem Beitrag finden. Wenn du die Frist wahren möchtest, dann denke daran, dass der Eingangstempel beim Amt zählt, und nicht der Poststempel. Du kannst natürlich auch direkt vor Ort deinen Antrag einreichen.

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Kann ich meinen BAföG Antrag auch unvollständig einreichen?

Um deinen Anspruch auf BAföG zu wahren, muss der Antrag zunächst nicht vollständig sein. Es genügt an dieser Stelle ein „formloser Antrag“. 

Was ist ein formloser BAföG Antrag? 

Es reicht hier schon ein ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt 1. Ein formloser BAföG Antrag macht aber nur in diesen Fällen Sinn: 

  • um das Vermögen zu einem anderen Datum als im vollständigen Antrag zu bestimmen
  • Du manche Nachweise noch nicht vorhanden hast, du aber trotzdem die Frist wahren möchest.
  • Am Ende eines Monats, wenn die Zeit knapp wird und du für den Monat trotzdem noch das Geld sichern möchtest.

Verschwende keine Zeit.

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