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BAföG nach Studiengangwechsel

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
12.11.2019

Du hast dir deinen Traumstudiengang ganz anders vorgestellt, als er sich jetzt im Studium entpuppt und willst wechseln? Damit du dir keine Sorgen machen musst, dass du bei einem Studiengangwechsel deinen Anspruch auf BAföG verlierst, erklären wir dir hier, welche Gründe und Fristen bei einem Studiengangwechsel zu beachten sind.

Bin ich nach einem Studiengangwechsel noch BAföG berechtigt?

Generell kannst du deinen Studiengang 1 Mal ohne Angabe von Gründen wechseln, ohne dass du um dein BAföG fürchten musst. Voraussetzung ist, dass der Wechsel spätestens vor dem 3. Fachsemester geschieht.

Deine Förderung beginnt dann von Neuem mit dem 1. Semester deines zweiten Studiengangs und läuft bis zum Ende der Regelstudienzeit.

Bekomme ich BAföG bei einem Studiengangwechsel nach dem 3. Fachsemester?

Wechselst du deinen Studiengang nach dem 3. Fachsemester, muss nach §7 Abs. 3 des BAföG Gesetzes ein “unabweisbarer” oder ein “wichtiger” Grund hierfür angegeben werden.

Wichtige Gründe:

  • Ein wichtiger Grund ist eine falsche Erwartungshaltung und Desinteresse am Thema. Das heißt, du hast dir dein Studienfach vollkommen anders vorgestellt hast und deshalb nun so unzufrieden damit bist, dass du es nicht weiter fortführen möchtest. 
  • Der zweite wichtige Grund ist die mangelnde intellektuelle oder physische Eignung für das Studienfach. Das bedeutet, du hast gemerkt, dass das Studium für dich körperlich zu anstrengend ist oder du hast gemerkt, dass du in dem Themenbereich nicht so begabt bist, wie es vielleicht erforderlich wäre um das Studium erfolgreich abzuschließen.

Bei beiden Gründen ist es wichtig, dass dir diese vor Beginn des Studiums nicht bekannt oder bewusst waren. Zudem musst du bis dahin alle Leistungen so weit erbracht haben. Hast du keinerlei Klausuren geschrieben, wird es sehr schwer einen wichtigen Grund zu beschreiben.

Unabweisbare Gründe:

  • Ein unabweisbarer Grund dagegen lässt dir keine andere Wahl, als den Studiengang zu wechseln. Durch solche unabweisbaren Gründe ist es dir als Studierender nicht möglich, deinen Studiengang oder den danach angestrebten Beruf auszuüben. Hast du als Sportstudent zum Beispiel einen Unfall, der eine Behinderung nach sich zieht, ist dies ein unabweisbarer Grund. Oder bricht bei einem Medizinstudenten eine Nervenkrankheit aus, die es für ihn unmöglich macht, als Chirurg zu arbeiten, so gilt dies auch.

Gründe, die vom BAföG Amt nicht anerkannt werden:

  • Wenn dir im Vornherein eigentlich schon klar war, dass du dieses Fach gar nicht magst, du es vielleicht wegen deinen Eltern dann doch gewählt hast.
  • Du denkst, dass du mit dem Abschluss schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hast.
  • Das Nichtbestehen von einzelnen Prüfungen.
  • Das Abbrechen eines Scheinstudiums, dass du nur angefangen hast, um Wartesemester zu überbrücken.

Wie oft kann ich meinen Studiengang wechseln, ohne den Anspruch auf BAföG zu verlieren?

Du kannst deinen Studiengang zweimal wechseln und hast immer noch Anspruch auf BAföG. Das aber nur, wenn du beim zweiten Studiengangwechsel, egal ob dieser vor oder nach dem 3. Fachsemester geschieht, einen der beiden oben genannten "wichtigen" oder “unabdingbaren” Gründe angibst.  Mehr dazu findest du in diesem Artikel hier.

Was ist der BAföG-Leistungsnachweis?

Das BAföG-Amt möchte nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis. Dieser zeigt, dass du die vorgesehenen Leistungen auch erbracht hast. Der wird von dem, an deiner Uni dafür verantwortlichen Professor ausgefüllt und unterschrieben.

Das BAföG-Amt möchte mit dem Nachweis sicher gehen, dass du auch wirklich in die Uni gehst und studierst und nicht nur Geld kassierst.

Was, wenn der Leistungsnachweis nach einem Studiengangwechsel nicht erbracht wird?

Zunächst wird dich das Amt fragen, was der Grund für den nicht erbrachten Leistungsnachweis ist. Außerdem fragen sie, wann du die Leistungen nachreichst.

Gibst du einen schlüssigen Grund für den fehlenden Nachweis an, gewährt dir das Amt in der Regel einen Aufschub von einem Semester, in dem du Zeit hast, die Leistung nachzuholen.

Kannst du nach dem Aufschub, auch mit Begründung die Leistung nicht nachweisen, wird dir in diesem Fall kein BAföG mehr ausgezahlt.

Wenn du deinen Anspruch auf BAföG verloren hast, brauchst du trotzdem keine Sorge haben, dass du jetzt keine finanzielle Unterstützung mehr bekommst.

Keinen Anspruch auf BAföG mehr - was jetzt?

Wenn du den Anspruch auf BAföG verloren hast, gibt es noch andere Wege dein Studium zu finanzieren. Zum einen kannst du einen KfW-Studienkredit abschließen. Hier ist es egal, ob du zum Beispiel die Regelstudienzeit überschritten hast. Der Kredit hat gute Konditionen, die auf dich als Student abgestimmt sind.

Eine andere Möglichkeit, Geld für dein Studium zu bekommen, ist das sogenannte Brain Capital. Auch hier spielt die Dauer deiner Ausbildung keine Rolle und die Rückzahlung ist auf deinen Verdienst nach dem Studium abgestimmt.  Du siehst, es gibt andere Möglichkeiten neben BAföG dein Studium zu finanzieren.

Du kannst hier gleich jetzt überprüfen, welche Art der Studienfinanzierung für dich infrage kommen würde.

Verschwende keine Zeit.

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