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Studiengebühren absetzen

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
18.2.2020

Mit einer Steuererklärung kannst du deine Studiengebühren absetzen. Machen wir uns nichts vor, ein Studium kostet Geld. PUNKT. Egal ob Semesterbeitrag oder Studiengebühr, umsonst ist Bildung leider auch in Deutschland nicht. Hinzu kommen Ausgaben für Fachliteratur, das Essen in der Mensa, der fast tägliche Coffee to Go für 1 € (pauschal gesagt: 250 €/ Jahr – abzgl. Wocheneden etc. –  vs. 0,20 € "zu Hause kochen und mitnehmen" für 50 €/ Jahr), deine Wohnung und und und. Davon kann einem schon schwindlig werden.

Doch es gibt tatsächlich eine super Sache, wie du mindestens deine Kaffeekosten für durchschnittlich 5 Jahre (BA + MA) wieder reinholen kannst.  Im Schnitt kannst du dir über eine Steuererklärung so 974 € zurückholen. Wie das geht, erfährst du im folgenden Artikel.

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Du bekommst vom Staat Geld zurück: Du kannst Studiengebühren sowie allgemeine Kosten, die während oder für dein Studium entstehen, steuerlich absetzen.
  2. Dafür musst du wissen, ob dein Studium als Erst- oder Zweitausbildung gilt.
  3. Da du als Studierende*r eigentlich keine Steuern zahlen musst, kannst du mit den richtigen Anträgen oft die Studiengebühren schon für später absetzen – in den Jahren mit steuerpflichtigem Gehalt.
  4. Es gibt zwei Wege, Studienkosten abzusetzen: Du kannst sie einerseits als Sonderausgaben veranschlagen (Erststudium), andererseits als Werbungskosten (Zweitstudium). Werbungskosten bringen dir dabei deutlich mehr Vorteile.

Lohnt es sich, als Student eine Steuererklärung abzugeben?

Wenn du ein Zweitstudium absolvierst, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung durchaus für dich lohnen.  

Erststudium oder Zweitstudium?

Als Erststudium/-ausbildung gilt die erste Ausbildung nach deinem Schulabschluss oder dein Bachelorstudium. Eine Ausnahme stellt ein duales Studium dar, weil es ein Studium/eine Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist. Für die Erststudium/-ausbildung gelten Sonderausgaben.

Als Zweitstudium wird ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem vorangegangenen Studium bezeichnet:

  • eine erstmalige Berufsausbildung/ein Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Duales Studium),
  • ein Erststudium nach Abschluss einer Berufsausbildung (und umgekehrt)
  • ein weiteres Studium (der Master nach dem Bachelor)
  • eine Promotion
  • eine Umschulungsmaßnahme in Vorbereitung auf einen Berufswechsel, eine die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf, Fernlehrgänge, Computerkurse oder Sprachreisen etc.

Bei einem Zweitstudium können die Studiengebühren und sonstigen Aufwendungen für den Besuch der Hochschule als vorweggenommene Werbungskosten als Verlust festgestellt und gesammelt werden.

Was ist ein Verlustvortrag?

Ein Verlust entsteht, wenn deine Ausgaben höher als deine Einkünfte sind. In der Steuererklärung werden alle Einnahmen und Ausgaben aufgenommen und miteinander verrechnet. Mit einem Verlustvortrag kannst du Verluste, die du in einem Steuerjahr deines Zweitstudiums gemacht hast, in die nächsten Jahre übertragen und somit steuerlich geltend machen.  Nach Abgabe deiner Steuererklärung berechnet das Finanzamt deinen finanziellen Verlust und stellt diesem gesondert fest. Da die Einnahmen von Studenten oft geringer ausfallen, lohnt es sich und du kannst beim Berufseinstieg zumindest in dem ersten Jahr sehr viel Einkommenssteuer sparen.

BAföG dient zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Nur Lohn für eine Ausbildung/ Duales Studium und steuerpflichtiges Einkommen sind relevant für die Steuererklärung. BAföG musst du also nicht als Einkommen in deiner Steuererklärung angeben, da es sich um einen steuerfreien Bezug handelt.

Das kannst du absetzen:

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zu Uni
  • Sprachkurse
  • Lernmaterialien & Bücher
  • Umzüge
  • Auslandssemester
  • Praktika
  • Versicherungen und Internet

Beispiel Computer als Arbeitsmittel:

Liegt der Preis deines Laptops unter 952 € brutto, gilt er als geringwertiges Wirtschaftsgut und kann vollständig in dem Kalenderjahr als Werbungskosten angesetzt werden. Du kannst ihn natürlich auch privat benutzen. Er sollte aber hauptsächlich für dein Studium gedacht sein.

Für einige dieser Kosten gibt es Pauschalbeträge, die veranschlagt werden, mehr Infos dazu findest du bei unserem Partner Wundertax. Dies ist vor allem hilfreich, wenn du keine Belege gesammelt hast – z. B. 240 € pro Jahr für Telefon/Internet, 764 € für Umzug, 24 € pro Tag Praktikum.

Es ist jedoch immer ratsam, die Belege aufzuheben (wenn du nicht zu den ordentlichsten Personen gehörst, reicht auch einfach ein Karton ;)), denn das Finanzamt kann für deine gemachten Angaben Nachweise verlangen. Du kannst bis zu 4 Jahre lang alle Belege, die dein Studium betreffen, sammeln. Sie müssen auch nur im Entferntesten etwas mit damit zu tun haben. Spätestens nach dieser Zeit musst du einen Verlustvortrag beim Finanzamt einreichen, sonst verfallen die Belege des ältesten Jahres

Wie machst du einen Verlustvortrag?

Für den Antrag auf Verlustfeststellung musst du in der Kopfzeile des Mantelbogens (ist das Deckblatt und wichtigste Formular deiner Steuererklärung) ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ machen. Zusätzlich füllst du die Anlage N / Formular N aus. Hier werden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
eingetragen. Darunter fallen tatsächlich auch die Werbungskosten.

Studierst du also in deinem Zweitstudium, rechnest du einfach all deine Ausgaben für das Studium zusammen und trägst sie in Anlage N unter den Fortbildungskosten auf Seite 2 ein.

Ab wann musst du überhaupt Steuern zahlen?

Um Studiengebühren jedoch steuerlich absetzen zu können, musst du überhaupt erstmal Einkommenssteuer zahlen. Das musst du nur, wenn dein Einkommen eine bestimmte Höhe hat.

Das heißt, wenn du mit deinem jährlichen Einkommen im entsprechenden Jahr liegst, musst du darauf gar keine Steuern zahlen.

Dank spezieller Steuersoftware für Studenten ist die Steuererklärung für dich auch ohne Vorkenntnisse sehr einfach zu erstellen, vielleicht checkst du einfach mal unseren Wundertax aus. Gerade für Studierende eine top Lösung ohne den lästigen Papierkram.

Ohne lästigen Papierkram kannst du auch direkt und einfach bei uns –Achtung Wortwitz – deineStudienfinanzierung abwickeln.

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