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BAföG Reform 2019: Anpassungen für BAföG

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
1.8.2019

Die wichtigsten Punkte, die sich mit der BAföG-Reform 2019 für dich und deinen BAföG-Antrag ändern!

Bafög Reform 2019 - Diese Anpassungen kommen mit dem neuen BAföG Gesetz 

Mit dem 1. August ist der erste Teil der BAföG-Reform in Kraft getreten. Die Neuerungen wirken sich dann ab dem Start des Wintersemesters auf die Höhe des BAföG Satzes aus. Der Antragsteller profitiert dabei vor allem durch eine Erhöhung des BAföG Höchstsatzes. Mit der Reform sollen mehr Studierende von BAföG profitieren können. 

Wieso gibt es eine BAföG-Reform?

Eine BAföG-Reform wurde nun schon seit längerer Zeit herbeigesehnt. Denn die steigenden Mietpreise in allen großen deutschen Städten führen dazu, dass sich immer mehr Studierende das Studium in der Stadt nur noch schwer leisten können. Daher wurde ein Gesetzesentwurf für höhere Leistungen für BAföG Geförderte durch Anja Karliczek (Bildungsministerin) erstellt, der schlussendlich verabschiedet wurde. Somit sollen zum einen mehr Menschen BAföG erhalten und zum anderen sollen finanzielle Hürden nicht das mögliche Studium verhindern. 

Was ändert sich mit der BAföG-Reform? 

https://www.youtube.com/watch?v=oCpC7LiDYCw

BAföG Reform Änderungen 2019

Die BAföG-Reform 2019 zieht in erster Linie eine Erhöhung der BAföG-Sätze mit sich. Diese Erhöhung ist die (prozentual) höchste seit Einführung von BAföG. Die BAföG-Erhöhung resultiert durch die Änderungen unter anderem in der Erhöhung des Förderungshöchstsatzes von aktuell 735 € auf 861 € pro Monat (für 2020) (das sind 17 %!). Darauf wirkt auch eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale ein, die du erhältst, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern lebst. 

Gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Einkommensfreibeträge deiner Eltern. Dadurch hast du jetzt die Möglichkeit, BAföG zu erhalten, vor allem wenn deine Eltern bisher zu viel verdient haben.

Außerdem erhöhen sich die Vermögensfreibeträge, sodass du nun anstatt 7500 € sogar 8200 € als Summe aller Vermögenswerte haben kannst.

Die Reform wird in 2 Wellen durchgeführt, die erste startet mit dem 1. August 2019, die zweite Anpassung kommt dann ab dem 1. August 2020. 

Wenn du herausfinden möchtest, wie sich die Änderungen bei dir auswirken, kannst du das direkt hier berechnen lassen!

1. Anpassung BAföG: Erhöhung der Bedarfssätze

Der Grundbedarf erhöht sich, sodass dir mehr Geld zugesprochen wird. Ab 1. August 2019 gelten 419 €, ab 2020 dann 427 €. 

Die Wohnkostenpauschale erhöht sich von 250 € auf 325 €. Wohnst du also allein oder in einer WG (also nicht mehr bei deinen Eltern), erhältst du mehr Geld! 

Für die Krankenversicherung (privat versichert oder studentisch gesetzlich versichert) erhältst du auch einen höheren Zuschlag, und zwar 84 € anstatt aktuell 71 €. Hast du eine private Pflegeversicherung, so erhältst du 25 € für diese Versicherung anstatt aktuell 15 €. 

Spannend: Für Antragsteller über 30 gibt es einen gesonderten, erhöhten Zuschlag. Für die private Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) beträgt der Zuschlag 155 €, für die Pflegeversicherung beträgt der Zuschlag 34 €.

Darüber hinaus erhöht sich auch der Kinderbetreuungskostenzuschlag für eigene Kinder. Er wird von 130 € auf 140 € pro Kind des Antragstellers erhöht. Im zweiten Schritt wird dieser sogar auf 150 € pro Kind pro Monat erhöht. Außerdem wird dir Altersbedingung für den Kinderbetreuungszuschlag von aktuell 10 Jahren des Kindes auf 14 Jahre hoch gesetzt.

2. Anpassung BAföG: Erhöhung der Vermögensfreibeträge

Bisher durftest du 7500 € an Vermögenswerten haben, diese werden in der zweiten Welle (ab 2020) dann auf 8200 € erhöht. Gleichzeitig werden auch die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Kinder und Ehepartner des Antragstellers von 2100 € auf 2300 € angehoben.

3. Anpassung BAföG: Erhöhung der Einkommensfreibeträge

Beantragst du BAföG, wird das Einkommen deiner Eltern, aber auch dein eigenes Einkommen, mit in die Berechnung einbezogen. Bisher waren Freibeträge für das Einkommen recht niedrig. Diese werden aber nun insgesamt um 16 % erhöht. 2019 steigen sie erstmals um 7 %, im folgenden Jahr dann noch einmal um 3 % und schließlich in 2021 noch einmal um weitere 6 %. Somit soll sich an die steigenden Löhne angepasst werden, und kein Nachteil entstehen für den Antragsteller. 

Haben deine Eltern bisher zu viel verdient, so kannst du durch die BAföG Reform nun trotzdem BAfög erhalten!

Einkommensfreibetrag der Eltern

Einkommensfreibetrag der Eltern steigen mit 1. August 2019: 

  • verheiratete Eltern: aktuell 1.715,00 € erhöht um 7 % auf 1835 €.
  • geschieden oder getrennt lebende Eltern: Freibetrag für den Elternteil aktuell 1.145,00 €, wird erhöht um 7 % auf 1225 €
  • Freibetrag für Stiefmutter/Stiefvater (neu angeheiratet von Elternteil): Erhöhung von aktuell 570 € um 7 % auf 610 €
  • für Kinder von Eltern: Erhöhung von aktuell 520 € um 7 % auf 555 €

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Ist das alles zu theoretisch, kannst du auch ganz einfach testen und berechnen lassen, wie sich die Änderung auf deinen individuellen BAföG-Satz auswirkt. Einfach gleich hier bei unserem BAföG Rechner starten!

Einkommensfreibetrag Antragsteller

Auch für dein eigenes Einkommen erhöhen sich die Freibeträge. Somit erhältst du mehr Geld, wenn eine der folgenden Situationen auf dich zutrifft.

  • Grundfreibetrag bleibt bei 290 €. 
  • Ehegatte des Antragstellers: Erhöhung Freibetrag von 570 € um 7 % auf 610 €.
  • Kinder des Antragstellers: Erhöhung Freibetrag von 520 € um 7 % auf 555 €.
  • Waisenrente: Erhöhung von 130 € um 7 % auf 140 €.

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Sozialpauschale Anpassung

Außerdem erhöhen sich die Sozialpauschalen, da auch die Kosten für alle Sozialversicherungsbeiträge gestiegen sind. Bei der Berechnung des BAföG Satzes wird der Einfachheit halber eine Pauschale für alle Sozialversicherungsbeträge verwendet, die vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Diese ist abhängig von der Erwerbstätigkeit, die du oder dein Elternteil haben.  

  • Arbeitnehmer: Erhöhung von 21,2 % auf 21,3 %
  • Beamte/Rentner: Erhöhung von 15 % auf 15,5 % 
  • Selbstständige: Erhöhung von 37 % auf 37,7 %

Weitere Anpassungen der BAföG-Reform

Nicht-staatliche Berufsakademien werden mit der Reform nun auch BAföG förderfähig. Bisher konnte ein Studium an diesen Berufsakademien nicht durch BAföG gefördert werden, vor allem bei denen, die ihren Sitz in Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland haben.

Änderung der Rückzahlungsmethode

Deine BAföG-Schulden sind gedeckelt auf 10.000 €, das bedeutet, du musst maximal 10.000 € zurückzahlen. Bisher musste man die Schulden quartalsweise (also alle 3 Monate) mit einer Rate von 315 € zurückzahlen (105 € monatlich). Mit der BAföG-Reform musst du künftig quartalsweise 390 € (130 €/Monat) zurückzahlen, und zwar für alle Raten ab April 2020. Das hört sich erst einmal schlechter an, als es davor war, allerdings ist man durch diese Änderung wesentlich früher (bereits nach maximal 6 1/2 Jahren) schuldenfrei bei Zahlung der 130 € pro Monat (das sind 77 monatliche Raten).  

Der Schuldenerlass nach 20 Jahren bleibt auch gleich, falls man all seine Schulden immer korrekt zurückgezahlt hat oder sich hat befreien lassen. Dies ist auch die grundlegende Verbesserung:

  • Kannst du innerhalb des maximalen Rückzahlungszeitraums von 20 Jahren aufgrund einer Teilfreistellung 77 Monatsraten nicht in voller Höhe der 130 €, sondern nur in jeweils geringerer Höhe von mindestens 42 € monatlich tilgen, bist du trotzdem endgültig von deinen Schulden befreit. Damit wird denjenigen, die es finanziell schwerer haben, aber kontinuierlich die geringeren Monatsraten gezahlt haben, nach derselben Dauer die komplette Restschuld erlassen wie zahlungskräftigen Rückzahlern. Somit sind die schuldenfrei nach 6 1/2 Jahren.
  • Kommst du nicht auf 77 monatliche Tilgungsleistungen, weil du zu wenig verdienst, so wirst du auch nach 20 Jahren endgültig von deinen Schulden befreit. Somit liegt ein Schuldenschnitt nach 20 Jahren für alle vor, die sich um die Tilgung bemüht haben und immer pflichtbewusst mitgewirkt haben.

Wie die Rückzahlung funktioniert, kannst du auch hier lesen.

Was fehlt bei der Reform?

Es zeigt sich also, die Reform bringt einige gute Neuerungen mit sich, es gibt allerdings noch immer viel zu tun und Optimierungspotential. So bleibt zu hoffen, dass BAföG dynamischer angepasst werden wird, denn nur so kann auf die volkswirtschaftlichen Veränderungen Bezug genommen werden. Leider ist auch die Erhöhung des Grundbedarfs bei weitem nicht ausreichend, um davon in den deutschen Städten leben und studieren zu können. Auch bestehen noch immer Altersrestriktionen, die vielen Spätstartern den Zugang zu BAföG verwehren. Teilzeit Studiengänge sind auch immer noch nicht in der Reform mit einbezogen, sodass die Studierenden keine Chance auf eine Förderung haben.

Die durchaus negativste verpasste Reform findet sich aber wieder in der Förderungshöchstdauer. Diese orientiert sich nach wie vor an der Regelstudienzeit des Studierenden und an den Vorgaben, die durch die Hochschulen gemacht werden. Bei den meisten Studiengängen ist es aber doch so, dass diese in Regelstudienzeit nur schwer durchgeführt werden können. Gleichzeitig ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit, weil man beispielsweise weniger Kurse besucht durch Arbeitstätigkeiten oder Fortbildungen neben dem Studium, somit nicht gewünscht, obwohl diese die Chancen des Studierenden auf dem Arbeitsmarkt drastisch erhöht und seine Entwicklung positiv beeinflusst.

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