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BAföG Formblatt 2

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
29.10.2019

Du brauchst das BAföG Formblatt 2 bei jedem Erst- und Folgeantrag. Allerdings kann deine Immatrikulationsbescheinigung das Formblatt 2 beim Studenten-BAföG-Antrag ersetzen. Wann du es dennoch brauchst und wie du es ausfüllst, zeigen wir dir hier.

Wann brauche ich das BAföG Formblatt 2?

Du brauchst das BAföG Formblatt 2 bei jedem BAföG-Antrag. Beantragst du als Student BAföG, musst du es aber nicht ausfüllen oder abgeben. Hier genügt dann deine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG.

Wenn du aber Schüler BAföG, BAföG für eine Akademie oder ein Fernstudium beantragst, musst du das Formblatt bearbeiten.

Was steht in Formblatt 2?

Weil das Formblatt 2 eine Bescheinigung über eine Anmeldung an einer Ausbildungsstätte ist, muss es genaue Angaben über diese Ausbildung enthalten. Dazu gehören unter anderem die Angaben, ab wann die Ausbildung begonnen wird, wie lange diese geht und um was für eine Art der Ausbildungsstätte es sich hier handelt.

Wie fülle ich das BAföG Formblatt 2 aus?

Das Formblatt 2 besteht aus insgesamt 2 Seiten. Du selber musst aber nur Zeile 1 bis 7 von Seite 1 ausfüllen, der Rest wird von deiner Ausbildungsstelle ausgefüllt.

Seite 1: 

Zeile 1 bis 2: Hier trägst du deinen Nachnamen und deinen Vornamen sowie dein Geburtsdatum ein.

Zeilen 3 bis 4: Hier trägst du das BAföG-Amt ein, bei dem du deinen Antrag stellst. Falls du schon eine Förderungsnummer hast, kannst du diese in dem Kasten am Ende der Zeile 3 eintragen. Wenn du noch keine hast, dann lässt du diese Felder einfach frei.

Zeile 6: Hier musst du den Namen deiner Ausbildungsstätte, Praktikumsstelle oder des Fernlehrinstituts eintragen.

Zeile 7: Hier trägst du die Adresse deiner Ausbildungsstätte ein. Die Straße, Hausnummer und die Postleitzahl.

Ab Zeile 8 darfst du nichts mehr selber eintragen, das muss nun deine Ausbildungsstätte für dich ausfüllen. Wie oben erwähnt, musst du dieses Formblatt nicht für das ausfüllen, wenn du von der Uni bereits eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG hast. Unter Umständen wird dieses Formblatt explizit vom Amt gefordert, wenn der Zusatz "nach §9 BAföG" nicht auf deiner Immatrikulationsbescheinigung steht.

Es gibt die folgenden 4 Arten von Ausbildungsstätten (A, B, C, D), für die du das BAföG Formblatt 2 brauchst:

Ausbildungsstätte A: Schule ab Klasse 10

Diesen Abschnitt müssen nur Schulen ausfüllen. Die Schule muss angeben, um welches Schuljahr es sich handelt, um was für eine Art Schule es sich handelt, zum Beispiel ein Gymnasium oder eine Berufsschule und um welche Fachrichtung es genau geht. 

Außerdem muss die Schule angeben, in welcher Jahrgangsstufe du bist und wann dein letzter Schultag ist. Falls du ein Schuljahr wiederholst, muss die Schule das auch angeben.

Die Schule muss zudem angeben, ob du diese 20 Stunden pro Woche besuchst. Diese Angabe ist wichtig, weil du erst ab 20 Stunden die Woche gefördert wirst. Erst dann gilt die schulische Ausbildung als Vollzeit, was eine Voraussetzung für Schüler BAföG ist.  

Privatschulen müssen zudem angeben, wie viele freie Tage du im Jahr hast (dazu gehören auch Samstage). Als Letztes muss die Schule noch angeben, ob du bei einem Internat Heimkosten hast.

Seite 2:

Ausbildungsstätte B: Praktikumsstelle

Dieser Abschnitt muss von den Praktikumsstellen ausgefüllt werden. Deine Praktikumsstelle muss angeben, um was für eine Art des Praktikums es sich handelt, wie lange es geht und ob du dafür bezahlt wirst. Außerdem, muss sie angeben, ob du irgendeine Art der Verpflegung oder andere Sachwerte als Ausgleich bekommst, wie zum Beispiel Geschenk- oder Essensgutscheine.

Ausbildungsstätte C: Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen

Diesen Abschnitt müssen nur die höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen ausfüllen. Deine Ausbildungsstätte muss angeben, wann du dich eingeschrieben hast, dein Studium begonnen hat und welche Fachrichtung du gewählt hast. Wenn du an einer Hochschule studierst, muss diese angeben, ob du Teil- oder Vollzeit studierst. Zudem müssen Fachschulen und Akademien angeben, wie viele Stunden du pro Woche Unterricht haben wirst und wie viele Ferientage, einschließlich der Samstage, dir zur Verfügung stehen.

Ausbildungsstätte D: Fernlehrinstitut

Diese müssen nur die Fernlehrinstitute ausfüllen. Die Einrichtung muss angeben, wie der belegte Lehrgang heißt und wie lange der Kurs geht. Die Ausbildungsstätte muss auch angeben, ob du in den letzten 6 Monaten erfolgreich an einem Lehrgang teilgenommen hast, ob du den Lehrgang für den BAföG-Antrag in 12 Monaten beenden kannst und ob die Teilnahme dich voll in Anspruch nimmt. Als Letztes muss noch angeben werden, ob das Institut einen privaten oder öffentlich-rechtlichen Träger hat.

Ich weiß nicht, ob ich das BAföG Formblatt 2 brauche?

Falls du dir jetzt nicht sicher bist, welche Formblätter du brauchst und ausfüllen musst, ist das kein Problem. Wenn du dich unverbindlich bei deineStudienfinanzierung anmeldest, kümmern wir uns um deinen gesamten BAföG-Antrag. Wir füllen deinen kompletten Antrag für dich aus, sammeln alle nötigen Belege mit dir zusammen und schicken ihn für dich ab.

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